Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Erster Teil
Freiheit der Berufsausübung
§ 1Freiheit der Advokatur
Zweiter Teil
Pflichten bei der Berufsausübung
Erster Abschnitt
Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
§ 2Verschwiegenheit
§ 3Interessenwiderstreit
§ 4Fremdgelder und andere Vermögenswerte
§ 5Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle
§ 5aKenntnisse im Berufsrecht
Zweiter Abschnitt
Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
§ 6Werbung
§ 7Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
§ 7aMediator
§ 8Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
§ 9Kurzbezeichnungen
§ 10Briefbögen
Dritter Abschnitt
Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats
§ 11Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
§ 12Umgehung des Gegenanwalts
§ 13(aufgehoben)
§ 14Zustellungen
§ 15Mandatswechsel
§ 16Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 16aAblehnung der Beratungshilfe
§ 17Zurückbehaltung von Handakten
§ 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Vierter Abschnitt
Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden
§ 19Akteneinsicht
§ 20Berufstracht
Fünfter Abschnitt
Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren
§ 21Honorarvereinbarung
§ 22Gebühren- und Honorarteilung
§ 23Abrechnungsverhalten
Sechster Abschnitt
Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitern
§ 24Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer
§ 25Beanstandungen gegenüber Kollegen
§ 26Beschäftigung von Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern
§ 27Beteiligung Dritter
§ 28Ausbildungsverhältnisse
Siebter Abschnitt
Besondere Berufspflichten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29(aufgehoben)
§ 29aZwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29bEinschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts
Achter Abschnitt
Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
§ 30(aufgehoben)
§ 31(aufgehoben)
§ 32Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung
§ 33Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
Neunter Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 34Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte
Dritter Teil
Schlussbestimmungen
§ 35In-Kraft-Treten und Ausfertigung