
gesetze.io ist dein digitales Gesetzbuch.
Erstelle deine eigenen Notizen, Markierungen und Handakten und greife mit all deinen Geräten auf sie zu.

Die App ist verfügbar für Android, iOS, macOS und Windows sowie als Web-Version.
Häufige Fragen
gesetze.io enthält die wichtigsten Gesetze aus dem Bundesrecht, Europarecht sowie
den Landesrechten der 16 Bundesländer, die für Studium, Referendariat und
Rechtspraxis erforderlich sind. Der Katalog der enthaltenen Gesetze wird fortlaufend
erweitert.
gesetze.io ist sowohl als App für Smartphones (iOS und Android) und Desktop-Geräte
(macOS und Windows) als auch als Web-Version für den Browser verfügbar.
Die in der App verfügbaren Gesetze werden fortlaufend aktualisiert und die jeweils
neueste Version automatisch in die App geladen. Du musst also weder mühsam
nachsortieren noch sonst etwas unternehmen - das geschieht alles von ganz allein.
gesetze.io bietet die Möglichkeit, eigene Notizen und Markierungen zu Normen
hinzuzufügen und diese dadurch zu personalisieren. Zudem ist es möglich, einzelne
Normen thematisch in Handakten zu gruppieren und zu speichern. Alle Inhalte werden
auf unserem Server gespeichert und sind dadurch auf all deinen Geräten über deinen
gesetze.io-Account verfügbar.
Sofern Du einen gesetze.io-Account angelegt und persönliche Inhalte (Markierungen,
Notizen und/oder Handakten) in der App erstellt hast, werden diese auf unserem
Server gespeichert. Der Server steht in einem Rechenzentrum in Deutschland und die
Inhalte werden durch regelmäßige Backups zusätzlich gesichert.
Da die in gesetze.io enthaltenen Gesetze fortlaufend aktualisiert werden, enthält
die App auch einen Mechanismus um Markierungen und Notizen automatisch in die
aktualisierten Normen zu übernehmen. Sofern sich eine markierte Textstelle nicht
ändert, wird die Markierung direkt übernommen. Existiert eine markierte Textstelle
nicht mehr oder nicht mehr in derselben Form, wird dies als "verwaiste Markierung"
kenntlich gemacht und Du kannst die Markierung an den neuen Normtext anpassen.
Notizen sind jeweils an eine Norm direkt angedockt und werden ebenfalls automatisch übernommen. Nur falls eine Norm mit einer oder mehreren Notizen (und/oder Markierungen) ganz aufgehoben wird, wirst Du darauf hingewiesen und kannst dich entscheiden, ob Du sie in eine andere Norm übernehmen oder löschen willst. Kurzum: Es geht auf keinen Fall etwas verloren!
Notizen sind jeweils an eine Norm direkt angedockt und werden ebenfalls automatisch übernommen. Nur falls eine Norm mit einer oder mehreren Notizen (und/oder Markierungen) ganz aufgehoben wird, wirst Du darauf hingewiesen und kannst dich entscheiden, ob Du sie in eine andere Norm übernehmen oder löschen willst. Kurzum: Es geht auf keinen Fall etwas verloren!
Die Grundfunktionen der App (Gesetze nachschlagen und lesen) können auch ohne einen
Account benutzt werden. Für die Erstellung eigener Inhalte ist jedoch ein
(kostenloser) gesetze.io-Account erforderlich, den Du direkt in der App erstellen
kannst.
gesetze.io ist seit 2017 (damals noch unter dem Namen "LEX superior")
verfügbar und wurde seitdem durch zahlreiche Iterationen weiterentwickelt. Die App
erfreut sich großer Beliebtheit und wird derzeit von über 30.000 Personen regelmäßig
genutzt, die über 1 Million persönliche Inhalte erstellt haben.
"Ein digitales Gesetzbuch in der Prüfung verwenden? Das gab es ja noch nie!" Spaß
beiseite: Derzeit sind in juristischen Klausuren noch keine digitalen Gesetzbücher
zugelassen. Aus unserer Sicht gibt es aber keinen Grund, warum das heutzutage immer
noch so sein muss - schließlich gibt es ja auch E-Klausuren am Computer.
Zur Veranschaulichung haben wir in unserer App einen "Prüfungsmodus" implementiert, der alle zusätzlichen Inhalte ausblendet solange er aktiv ist und dies durch ein rotes Banner signalisiert. Diese Implementierung ist nur beispielhaft und kann beliebig erweitert werden (z.B. zentrale Übersicht für Aufsichtsperson).
Zur Veranschaulichung haben wir in unserer App einen "Prüfungsmodus" implementiert, der alle zusätzlichen Inhalte ausblendet solange er aktiv ist und dies durch ein rotes Banner signalisiert. Diese Implementierung ist nur beispielhaft und kann beliebig erweitert werden (z.B. zentrale Übersicht für Aufsichtsperson).