Langtitel:
Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
Kurztitel:
Feiertagsgesetz
Abkürzung:
FTG
Normgeber:
Freistaat Bayern
Fundstelle:
-
Ausfertigungsdatum:
21.05.1980
Stand:
Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 V zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26.3.2019 (GVBl. S. 98)
Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.
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