Umweltstatistikgesetz (UStatG)
§ 1Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 5aErhebung des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse
§ 6Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung
§ 8Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung
§ 9Erhebung der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe
§ 11Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz
§ 12Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
§ 13Hilfsmerkmale
§ 14Auskunftspflicht
§ 15Anschriftenübermittlung
§ 16Übermittlung
§ 17Verordnungsermächtigung