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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1Zielsetzung
§ 2Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
§ 4Verbot der Diskriminierung
§ 5Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt
Teilzeitarbeit
§ 6Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
§ 8Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 9Verlängerung der Arbeitszeit
§ 9aZeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 10Aus- und Weiterbildung
§ 11Kündigungsverbot
§ 12Arbeit auf Abruf
§ 13Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt
Befristete Arbeitsverträge
§ 14Zulässigkeit der Befristung
§ 15Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16Folgen unwirksamer Befristung
§ 17Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 18Information über unbefristete Arbeitsplätze
§ 19Aus- und Weiterbildung
§ 20Information der Arbeitnehmervertretung
§ 21Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
§ 22Abweichende Vereinbarungen
§ 23Besondere gesetzliche Regelungen
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