Gesetz über den Ladenschluß (LadSchlG)
Erster Abschnitt
Begriffsbestimmungen
§ 1Verkaufsstellen
§ 2Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Ladenschlusszeiten
§ 3Allgemeine Ladenschlusszeiten
§ 4Apotheken
§ 5Zeitungen und Zeitschriften
§ 6Tankstellen
§ 7
§ 8Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
§ 9Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen
§ 10Kur- und Erholungsorte
§ 11Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
§ 12Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
§ 13
§ 14Weitere Verkaufssonntage
§ 15Sonntagsverkauf am 24. Dezember
§ 16
Dritter Abschnitt
Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
§ 17Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Vierter Abschnitt
Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
§§ 18 und 18a(weggefallen)
§ 19Marktverkehr
§ 20Sonstiges gewerbliches Feilhalten
Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
§ 21Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse
§ 22Aufsicht und Auskunft
§ 23Ausnahmen im öffentlichen Interesse
Sechster Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 24Ordnungswidrigkeiten
§ 25Straftaten
§ 26
Siebenter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 27Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
§ 28Bestimmung der zuständigen Behörden
§§ 29 und 30(weggefallen)
§ 31