Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
Eingangsformel
§ 1Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 2Beginn des Verfahrens
§ 3Einheitliches Verfahren
§ 4Beteiligte, Anregende
§ 5Verhandlungstermin
§ 6Ablehnung von Mitgliedern der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 7Verhandlungsgrundsätze
§ 8Durchführung der Verhandlung
§ 8aDurchführung der Sitzung des Gremiums im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 9Beratung, Abstimmung, Entscheidung, Zustellung
§ 10Vereinfachtes Verfahren
§ 11Belehrungspflichten
§ 12Stellvertretende Mitglieder der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 13Führung und Veröffentlichung der Liste
§ 14Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz
§ 15Mitteilungspflichten
§ 16Inkrafttreten
Schlussformel