Langtitel:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Kurztitel:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Abkürzung:
FZV
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 2011, 139
Ausfertigungsdatum:
03.02.2011
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
(1)
1DIN-Normen, EN-Normen oder ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen.
2Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
(2)
1RAL-Farben, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sind dem Farbregister RAL 840-HR entnommen.
2Das Farbregister wird vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin, herausgegeben und ist dort erhältlich.