wehrlose Person
Definition zu:
Wehrlose Personen sind solche, die sich aufgrund der Gebrechlichkeit oder Krankheit nur eingeschränkt gegen die Misshandlung durch den Täter verteidigen können.
Keywords
- eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 225 Rn. 3