verfälschen einer echten Urkunde
Definition zu:
Verfälschen einer echten Urkunde ist jedes unbefugte Verändern des gedanklichen Inhalts einer Urkunde, wodurch der falsche Anschein erweckt wird, es handele sich noch um die Erklärung des ursprünglichen Ausstellers.
Keywords
- Änderung des gedanklichen Inhalts
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Verfälschung durch den ursprünglichen Aussteller bei Verlust der Verfügungsgewalt oder Beweisinteresse Dritter
Nicht zutreffende Fälle
- Entfernung einer ursprünglichen Unterschrift und Ersetzen durch die eigene
- Überkleben von KfZ-Kennzeichen mit Reflexionsfolie
Fundstellen
- Vgl. NStZ 2010, 520
- NJW 1990, 264