Unantastbarkeit der Menschenwürde
Definition zu:
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde bedeutet, dass kein Eingriff in die Menschenwürde gerechtfertigt werden kann. Jeder Eingriff in die Menschenwürde ist damit rechtswidrig.
Keywords
- keine Rechtfertigungsmöglichkeit von Eingriffen
- jeder Eingriff ist rechtswidrig
Klausurtipps
- Abweichende Auffassungen, die nach Begriffshof und Kernbereich der Menschenwürde unterscheiden, müssen nicht dargestellt werden.
Fundstellen
- BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14, Rn. 17