subjektive öffentliche Rechte
Definition zu:
Subjektive öffentliche Rechte ergeben sich aus öffentlich-rechtlichen Normen, die zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt sind, sodass die Träger ihre Einhaltung verlangen können.
Keywords
- öffentlich-rechtliche Normen
- Schutz von Individualinteressen als Zweck (Schutznormlehre)
- Träger können Einhaltung verlangen
Hintergrundwissen
- Subjektive Rechte werden von Art. 19 IV GG vorausgesetzt, nicht aber begründet.
Klausurtipps
- Ob eine öffentlich-rechtliche Norm dem Schutz von Individualinteressen dient, ist durch Auslegung der Norm zu ermitteln.
Fundstellen
- BVerwGE 107, 215 (220) = NJW 1999, 592
- BVerwGE 111, 276 (280) = NJW 2000, 3584