sonstige niedrige Beweggründe
Definition zu:
Sonstige niedrige Beweggründe sind Motive, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Hierzu gehört das Töten aus hemmungsloser, triebhafter Eigensucht.
Keywords
- nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert
- auf tiefster Stufe stehend
Hintergrundwissen
- Als Mordmotiv der 1. Gruppe sind die sonstigen niedrigen Beweggründe ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal.
- Die sonstigen niedrigen Beweggründe sind ein Auffangtatbestand. Es bedarf zur Feststellung einer Vergleichbarkeit mit den anderen Mordmerkmalen unter Gesamtabwägung aller Umstände.
- Niedere Beweggründe scheiden aus, wenn das Handlungsmotiv des Täters (nicht die Tat selbst) tendenziell menschlich nachvollziehbar erscheint.
Fundstellen
- BGH NStZ 2019, 82
- BGH NStZ 2019, 204 (205)