Rundfunk
Definition zu:
Rundfunk ist jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete Übermittlung von Gedankeninhalten durch elektromagnetische Schwingungen.
Keywords
- an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet
- Übermittlung von Gedankeninhalten
- elektromagnetische Schwingungen
Hintergrundwissen
- Die Gewährleistung umfasst alle wesensmäßig mit der Veranstaltung von Rundfunk zusammenhängenden Tätigkeiten von der Beschaffung der Information und der Produktion der Sendung bis zu ihrer Verarbeitung.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Hörfunk
- Fernsehen
- Videotext
Umstrittene Fälle
- Pay-TV
- Teleshopping
- TV-on-Demand
Fundstellen
- BVerfGE 12, 205 (226)
- BVerfGE 31, 314 (315)
- BVerfGE 57, 295 (319)