Meinung
Definition zu:
Eine Meinung ist eine Äußerung, die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung geprägt ist.
Keywords
- Elemente der Stellungnahme
- Elemente des Dafürhaltens und Meinens
- geistige Auseinandersetzung
Hintergrundwissen
- Der Begriff der Meinung ist weit auszulegen.
- Der Wert einer Äußerung ist irrelevant.
- Werturteile werden umfassend geschützt.
- Die Form der Meinungsäußerung ist gleichgültig. Die Aufzählung der Kundgebungsarten in Art. 5 I 1 GG ("in Wort, Schrift und Bild" ist nicht abschließend.
- Der Schutz von Tatsachenbehauptungen ist problematisch. Sie werden nur geschützt, wenn sie Voraussetzung für die Bildung einer Meinung sind oder untrennbar mit Werturteilen verbunden sind.
- Tatsachenbehauptungen sind als objektive Aussagen dem Beweis zugänglich.
- Werturteile können weder wahr noch unwahr sein.
- Auch die negative Meinungsfreiheit wird geschützt, also das Recht, seine Meinung nicht zu äußern.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Werturteile
Umstrittene Fälle
- Tatsachenbehauptungen mit Bezug zu einem Werturteil
Nicht zutreffende Fälle
- reine Tatsachenbehauptungen ohne Bezug zu einem Werturteil
Fundstellen
- BVerfGE 7, 90, 241, 247.
- BVerfGE 7, 198, 210.
- BVerfGE 7, 124, 300, 320.