irrige Annahme der Rechtmäßigkeit
Definition zu:
§ 113 III 2 stellt klar, dass der Täter auch dann straflos ist, wenn er irrig von der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung ausgeht.
Keywords
- irrige Annahme der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
- klarstellende Funktion
Hintergrundwissen
- Da die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung eine objektive Bedingung der Strafbarkeit ist, kommt es insoweit von vornherein nicht auf subjektive Elemente an. § 113 III 2 hat daher nur klarstellende Funktion.
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 113 Rn. 31