intensiver Notwehrexzess
Definition zu:
Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn eine Notwehrlage besteht, die Verteidigung des Täters aber nicht erforderlich oder geboten ist.
Keywords
- Notwehrlage gegeben
- Verteidigung nicht erforderlich oder geboten
Fundstellen
- NStZ-RR 09, 70 (71)