Hütten
Definition zu:
Hütte sind Gebäude i.S.v. § 306 I Nr. 1 Var. 1 StGB, die hinsichtlich Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit ein vergleichsweise geringeres Ausmaß haben.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Bau- und Marktbuden
- Bürocontainer
Nicht zutreffende Fälle
- Unterstände
Fundstellen
- OLG Karlsruhe NStZ 1981, 482
- RGSt 32, 128 (129)