Geschlecht
Definition zu:
Geschlecht meint die biologische Unterscheidung in Mann und Frau.
Keywords
- biologische Unterscheidung in Mann und Frau
Klausurtipps
- Geschlecht erfasst nicht die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität. Diese werden über das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Eine darauf gestützte Ungleichbehandlung ist über Art. 3 I GG zu beurteilen, wobei das BVerfG aufgrund der besonderen Bedeutung der sexuellen Orientierung und sexuellen Identität qualitativ von einem Diskriminierungsverbot ausgeht.
Fundstellen
- BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 205/58, Rn. 15