gemeine Gefahr
Definition zu:
Eine gemeine Gefahr ist eine Situation, in der eine unbestimmte Zahl erheblicher Personen- oder Sachschäden droht.
Keywords
- unbestimmte Zahl erheblicher Personen- oder Sachschäden droht
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Wald- oder Gebäudebrände
- Erdbeben
- Überschwemmungen
Fundstellen
- BeckOK/von Heintschel-Heinegg, StGB (Stand: 01.05.2020), § 323c Rn. 13