gegenwärtige Gefahr
Definition zu:
Eine Gefahr liegt vor, wenn tatsächliche Umstände den alsbaldigen Eintritt einer Rechtsgutsverletzung als wahrscheinlich erscheinen lassen. Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die tatsächlichen Umstände bei objektiver ex-ante-Betrachtung den alsbaldigen Eintritt einer Rechtsgutsverletzung als wahrscheinlich erscheinen lassen.
Keywords
- objektive ex-ante-Betrachtung
- tatsächliche Umstände
- wahrscheinlich alsbaldiger Eintritt einer Rechtsgutsverletzung
Hintergrundwissen
- Die gegenwärtige Gefahr ist weiter zu verstehen als der gegenwärtige Angriff i.S.d. § 32 I StGB. Auch Dauergefahren werden von ihr erfasst.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Familien- / Haustyrannen
Fundstellen
- BGHSt 18, 272
- BGHSt 61, 202 f.
- NStZ 88, 554
- BGHSt 48, 255 (259)
- NJW 89, 176