erschweren des Löschens
Definition zu:
Der Täter muss die Brandbekämpfung tatsächlich erschweren. Dies setzt eine Prüfung des hypothetischen Löschverlaufs voraus.
Keywords
- tatsächliche Erschwernis
Hintergrundwissen
- Aufgrund der restriktiven Tatbestandsauslegung muss das Erschwernis einen gewissen Erheblichkeitsgrad überschreiten.
- Unerheblich ist, ob der Täter die Erschwernis vor oder nach der eigentlichen Brandstiftungshandlung auslöst.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Entfernung eines Rauchmelders
Fundstellen
- ZStW 110 (1998), 848 (877 f.)
- BGH NStZ-RR 2013, 277 (278)