Enteignung
Definition zu:
Enteignung ist jede ziel- und zweckgerichtete hoheitliche Maßnahme, die auf den vollständigen oder teilweisen Entzug einer konkreten Rechtsposition gerichtet ist, die dem Schutz des Art. 14 I unterliegt.
Keywords
- ziel- und zweckgerichtet
- hoheitliche Maßnahme
- vollständiger oder teilweiser Entzug einer konkreten Rechtsposition
Fundstellen
- BVerfG NJW 2005, 879 (880)