beseitigen eines Schriftstücks
Definition zu:
Beseitigen bedeutet das Entfernen des Schriftstückes von dem ihm gewidmeten Platz.
Keywords
- Entfernen des Schriftstücks von dem ihm gewidmeten Platz
Fundstellen
- Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Auflage (2014), § 134 Rn. 6