beschädigen eines dienstlichen Siegels
Definition zu:
Der Täter beschädigt das dienstliche Siegel, wenn er so auf dieses einwirkt, dass der Zweck der Sieglung gefährdet wird.
Wichtige Fälle
Nicht zutreffende Fälle
- bloße Missachtung der im Siegel festgelegten Anordnung
Fundstellen
- BeckOK/Heuchemer, StGB (Stand: 01.08.2017), § 136 Rn. 14