Berechtigter (Hausrecht)
Definition zu:
Berechtigter ist, wer als Inhaber des Hausrechts die Befugnis hat, anderen den Zugang zu den geschützten Räumen zu verwehren.
Keywords
- Inhaber des Hausrechts
- Befugnis, anderen den Zugang zu verwehren
Hintergrundwissen
- In mehrstufigen Fällen des Hausrechts (z.B. bei Mieter und Vermieter) muss der Hausrechtsinhaber ein stärkeres Recht als der Störer haben.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- jeder Ehegatte bei ehelichen Wohnungen
- Mieter gegenüber dem Vermieter, sofern der Zutritt dem Vermieter nicht vertraglich gestattet ist
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 123 Rn. 3