Beleidigung
Definition zu:
Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung.
Keywords
- Kundgabe
- Nichtachtung
- Missachtung
Hintergrundwissen
- Es gibt drei Erscheinungsformen der Beleidigung: Beleidigung natürlicher Personen, Beleidigung natürlicher Personen unter einer Kollektivbezeichnung, Beleidigung eines Kollektivs
- Die Beleidigung natürlicher Personen unter einer Kollektivbezeichnung setzt voraus, dass sie sich an einen aus der Allgemeinheit hervortretenden Personenkreis richtet, der klar abgrenzbar und überschaubar ist
- Die Beleidigung eines Kollektivs setzt voraus, dass dieses eine rechtlich anerkannte soziale Funktion hat, einen einheitlichen Willen bilden kann und vom Mitgliederwechsel unabhängig ist
Wichtige Fälle
Nicht zutreffende Fälle
- "Alle Soldaten sind Mörder"
Fundstellen
- BGHSt 1, 288 (289)
- BGHSt 36, 145 (148)