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Anlage 3 Verwertungsgebühren für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen nach § 5 Abs. 1

Langtitel:
Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztitel:
Vollstreckungskostenordnung
Abkürzung:
VKostO LSA
Normgeber:
Land Sachsen-Anhalt
Fundstelle:
GVBl. LSA 2014, 70
Ausfertigungsdatum:
13.02.2014
Stand:
Bis zu500 €einschließlich25,00 €bis zu1 000 €einschließlich37,50 €bis zu1 500 €einschließlich50,00 €bis zu2 000 €einschließlich62,50 €bis zu2 500 €einschließlich75,00 €bis zu3 000 €einschließlich87,50 €bis zu3 500 €einschließlich100,00 €bis zu4 000 €einschließlich112,50 €bis zu4 500 €einschließlich125,00 €bis zu5 000 €einschließlich137,50 €von dem Mehrbetrag für je 1 000 €12,50 €.Werte über 5 000 € sind auf volle 1 000 € aufzurunden.