Langtitel:
Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztitel:
Vollstreckungskostenordnung
Abkürzung:
VKostO LSA
Normgeber:
Land Sachsen-Anhalt
Fundstelle:
GVBl. LSA 2014, 70
Ausfertigungsdatum:
13.02.2014
Stand:
Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt durch die Vollstreckungsbehörde nach § 51 Abs. 5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.