Langtitel:
Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztitel:
Vollstreckungskostenordnung
Abkürzung:
VKostO LSA
Normgeber:
Land Sachsen-Anhalt
Fundstelle:
GVBl. LSA 2014, 70
Ausfertigungsdatum:
13.02.2014
Stand:
(1)
1Die Wegnahmegebühr wird für die Wegnahme von Urkunden, die der Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte herauszugeben hat, erhoben.
2Dies gilt auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner an den zur Vollstreckung erschienenen Vollstreckungsbeamten freiwillig leistet oder die Urkunden nicht aufzufinden sind.
(2)
Die Gebühr beträgt 20 Euro.