Langtitel:
Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztitel:
Vollstreckungskostenordnung
Abkürzung:
VKostO LSA
Normgeber:
Land Sachsen-Anhalt
Fundstelle:
GVBl. LSA 2014, 70
Ausfertigungsdatum:
13.02.2014
Stand:
1Für Amtshandlungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden folgende Gebühren erhoben:
1.
2Mahngebühr (§ 2),
2.
Pfändungsgebühr (§ 3),
3.
Wegnahmegebühr (§ 4),
4.
Verwertungsgebühr (§ 5),
5.
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft (§ 6),
6.
Gebühr für die Abnahme der Versicherung an Eides statt (§ 7),
7.
Gebühr für die Androhung eines Zwangsmittels (§ 8),
8.
Gebühr für die Ersatzvornahme (§ 9),
9.
Gebühr für die Festsetzung eines Zwangsgeldes (§ 10) und
10.
Gebühr für die Anwendung unmittelbaren Zwangs (§ 11).