Langtitel:
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
Abkürzung:
GGO
Normgeber:
Bundesregierung
Fundstelle:
GMBl. S. 526 (Nr. 28)
Ausfertigungsdatum:
01.09.2000
Stand:
Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 01.09.2011
(1)
1Gesetzentwürfe sind mit dem Datum und dem Zusatz „Entwurf“ zu versehen.
2Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Entwurf sind kenntlich zu machen.
(2)
Bei der Übersendung ist darzulegen, ob es sich um ein Gesetzgebungsvorhaben handelt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.