Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Nachbar und Eigentümer
§ 2Nachbarliche Rücksicht
§ 3Verhältnis zu anderen Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Einfriedungen
§ 4Einfriedungsrecht
§ 5Kosten
§ 6Kostentragungspflicht des Störers
§ 7Abstand von der Grenze
§ 8(aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
§ 9Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 10Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken
§ 11Grenzabstände im Weinbau
§ 12Ausnahmen
§ 13Bestimmung des Abstandes
§ 14Anspruch auf Beseitigung
§ 15(aufgehoben)
§ 16Bestandsschutz
Vierter Abschnitt
Bodenerhöhungen und Aufschichtungen
§ 17Bodenerhöhungen
§ 18Grenzabstand von Aufschichtungen
Fünfter Abschnitt
Duldung von Leitungen
§ 19Duldungspflicht
§ 20Unterhaltung der Leitungen
§ 21Betretungsrecht
§ 22Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 23Anschluß an andere Leitungen
Sechster Abschnitt
Sonstige Nachbarschaftsrechte
§ 24Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht
§ 25Ableitung des Niederschlagswassers
§ 26Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen
Siebenter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 27Anzeigepflicht
§ 28Schadensersatz
§ 29Entschädigung
§ 30(aufgehoben)
§ 31Verjährung
Achter Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 32Übergangsbestimmungen
§ 32aÜberleitungsvorschrift
§ 33Außerkrafttreten von Bestimmungen
§ 34Inkrafttreten