Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz - POG)
Abschnitt I
Aufbau der Polizei
§ 1Behörden der Polizei
§ 2Landespolizeiamt
§ 3Landeskriminalamt
§ 4Polizeidirektionen
§ 5Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein
§ 6Zusammenwirken der Behörden der Polizei
§ 7Personalvertretungen
Abschnitt II
Mitwirkung der kommunalen Selbstverwaltung
§ 8Polizeibeiräte der Kreise und Städte
§ 9Aufgaben der Polizeibeiräte
Abschnitt III
Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamte der Polizei
§ 10Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamte der Polizei
Abschnitt IV
Kosten der Polizei
§ 11
Abschnitt V
Schlussvorschriften
§ 12Durchführung- des Gesetzes
§ 13Übergangsbestimmungen
§ 14Inkrafttreten