Landesgebührengesetz (LGebG)
Erster Teil
Anwendungsbereich
§ 1Anwendungsbereich
§ 1aBerücksichtigung des europäischen Gemeinschaftsrechts
Zweiter Teil
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über Verwaltungsgebühren
§ 2Gebührenverzeichnisse
§ 3Gebührengrundsätze
§ 4Gebührenarten
§ 5Pauschgebühren
§ 6Ermäßigung und Befreiung
§ 7Sachliche Gebührenfreiheit
Dritter Teil
Allgemeine Vorschriften zu den Verwaltungsgebühren
§ 8Persönliche Gebührenfreiheit
§ 9Gebührenbemessung
§ 10Auslagen
§ 11Entstehung der Kostenschuld
§ 12Kostengläubiger
§ 13Kostenschuldner
§ 14Kostenentscheidung
§ 15Gebühren in besonderen Fällen und im Widerspruchsverfahren
§ 16Vorschußzahlung, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht
§ 17Fälligkeit
§ 18Säumniszuschlag
§ 19Stundung, Niederschlagung und Erlaß
§ 20Verjährung
§ 21Erstattung
§ 22Rechtsbehelf
§ 23Gebührenmarken
Vierter Teil
Allgemeine Vorschriften und Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über Benutzungsgebühren
§ 24Gebührenverzeichnisse
§ 25Bemessung der Gebührensätze
§ 26Erhebung der Benutzungsgebühr
Fünfter Teil
Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften
§§ 27 bis 32(Änderungsbestimmungen)
§ 33Befugnis des Verordnungsgebers
§ 34Aufhebung von Vorschriften
Sechster Teil
Schlußvorschriften
§ 35Verwaltungsvorschriften
§ 36Verweisungen
§ 37Inkrafttreten