Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG)
1. Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1Gegenstand des Gesetzes
2. Abschnitt
Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsgebührenordnungen
§ 2Gebührenordnungen
§ 3Bemessung der Gebührensätze
§ 4Gebührenbemessungsarten
§ 5Pauschgebühren
§ 6Ermäßigung und Befreiung
3. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften zu den Verwaltungsgebühren
§ 7Sachliche Gebührenfreiheit
§ 8Persönliche Gebührenfreiheit
§ 9Gebührenbemessung
§ 10Auslagen
§ 11Entstehung der Kostenschuld
§ 12Kostengläubiger
§ 13Kostenschuldner
§ 14Kostenentscheidung
§ 15Gebühren in besonderen Fällen
§ 16Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
§ 17Fälligkeit
§ 18Säumniszuschlag
§ 19Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 20Verjährung
§ 21Erstattung
§ 22Rechtsbehelf
§ 23Gebührenmarken
4. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften zu den Benutzungsgebühren
§ 24Gebührenordnung
§ 25Gebührenbemessung
§ 26Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§ 27Kostengläubiger
§ 28Kostenschuldner
5. Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 29Verwaltungsvorschriften
§ 30(Gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften)
§ 31(Gegenstandslos; Änderungsvorschriften)
§ 32Inkrafttreten