Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau)
§ 1Zuständigkeiten der Regierungen
§ 2Zuständigkeiten der Landratsämter
§ 3Zuständigkeit für Enteignungen und vergleichbare Verfahren
§ 4Zuständigkeit für Bescheinigungen
§ 5Übertragung nach Art. 53 Abs. 2 BayBO
§ 6Zuständigkeit für fliegende Bauten
§ 7Vergütung
§ 8Rechts- und Fachaufsicht
§ 9Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
§ 10Marktüberwachung
§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 12(aufgehoben)
Schlussformel