Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG)

Erster Teil
A Geltungsbereich
Art. 1Geltungsbereich
Art. 2Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Erster Teil
B Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften
Art. 3Allgemeines
Art. 4Oberste Dienstbehörde
Art. 5Lehr- und Prüfungstätigkeit
Art. 6Nebentätigkeit und Mitarbeiterbeteiligung
Abschnitt II
Professoren und Professorinnen
Art. 7Einstellungsvoraussetzungen
Art. 8Dienstrechtliche Stellung
Art. 9Dienstaufgaben
Art. 10Beamtenrechtliche Sonderregelungen
Art. 11Freistellung für Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben und praxisbezogene Tätigkeit
Art. 12Akademische Würde „Professor“ oder „Professorin“; Berufsbezeichnung von Professoren und Professorinnen
Art. 13Rechte nach dem Eintritt in den Ruhestand
Abschnitt III
Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
Art. 14Einstellungsvoraussetzungen
Art. 15Dienstrechtliche Stellung
Art. 16Dienstaufgaben
Art. 17Sonderregelungen
Abschnitt IV
Berufungsverfahren
Art. 18Berufung von Professoren, Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
Abschnitt V
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Art. 19Einstellungsvoraussetzungen
Art. 20Dienstrechtliche Stellung
Art. 21Dienstaufgaben
Art. 22Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Weiterqualifizierungsaufgaben
Art. 23Personal mit ärztlichen Aufgaben
Abschnitt VI
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Art. 24Einstellungsvoraussetzungen, dienstrechtliche Stellung und Dienstaufgaben
Zweiter Teil
Nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Tätige
Abschnitt I
Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen
Art. 25Bestellung
Art. 26Rechtsstellung
Art. 27Widerruf der Bestellung
Abschnitt II
Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 28Rechtsstellung der Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 29Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 30Widerruf
Abschnitt III
Lehrbeauftragte
Art. 31Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben
Art. 32Lehrauftragsvorschriften
Abschnitt IV
Sonstige nebenberuflich Tätige
Art. 33Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, studentische Hilfskräfte
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I
Übergangsvorschriften
Art. 34Entpflichtung und Altersgrenze
Art. 35Übergangsvorschriften für am 30. September 1978 vorhandene Beamte und Beamtinnen
Art. 36Übergangsvorschriften für Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen sowie Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 37Übergangsvorschriften für Professoren und Professorinnen der Besoldungsgruppen C 3 und C 4
Art. 38Übergangsvorschriften für wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure
Abschnitt II
Schlussvorschriften
Art. 39Kirchenverträge
Art. 40Fachhochschulstudiengänge
Art. 41Einteilung des Studienjahres
Art. 42Rechtsvorschriften
Art. 43Inkrafttreten
Schlussformel