Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
Erster Teil
Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Überwachung und Gefahrenabwehr
Art. 1Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Art. 2Erstbewertung
Art. 3Katastermäßige Erfassung
Art. 4Duldungspflichten, Entschädigung
Art. 5Ergänzende Vorschriften für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen
Art. 6Sachverständige und Untersuchungsstellen
Zweiter Teil
Bodeninformationssystem
Art. 7Zweck des Bodeninformationssystems
Art. 8Inhalt des Bodeninformationssystems
Art. 9Mitwirkungspflichten, Entschädigung
Dritter Teil
Aufgaben und Zuständigkeit, Anordnungen, Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen
Art. 10Aufgaben und Zuständigkeit
Art. 11Anordnungen
Art. 12Pflichten der Behörde und sonstiger öffentlicher Stellen
Vierter Teil
Ausgleichsleistungen, Finanzierung
Art. 13Ausgleichsleistungen bei Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung
Art. 13aErkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Art. 14Ordnungswidrigkeiten
Art. 15Außerkrafttreten
Schlussformel