Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz - LVwZG)
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Allgemeines
§ 3Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
§ 4Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
§ 5aElektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
§ 6Zustellung an gesetzliche Vertreter
§ 7Zustellung an Bevollmächtigte
§ 8Zustellung an mehrere Beteiligte
§ 9Heilung von Zustellungsmängeln
§ 10Zustellung im Ausland
§ 11Öffentliche Zustellung
§ 12Zustellungsverfahren der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notariate sowie der übrigen Behörden der Justizverwaltung
§ 13Verwaltungsvorschriften