Langtitel:
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Kurztitel:
Wirtschaftsprüferordnung
Abkürzung:
WPO
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 1961, 1049
Ausfertigungsdatum:
24.07.1961
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.11.1975 I 2803;
Zuletzt geändert durch Art. 77 G v. 10.8.2021 I 3436
(1)
Die Prüfung wird vor der Prüfungskommission abgelegt.
(2)
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
(3)
An alle Bewerber sind ohne Rücksicht auf ihren beruflichen Werdegang gleiche Anforderungen zu stellen.