Langtitel:
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Kurztitel:
Versicherungsaufsichtsgesetz
Abkürzung:
VAG
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 2015, 434
Ausfertigungsdatum:
01.04.2015
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 94 G v. 10.8.2021 I 3436
Änderung durch Art. 5 G v. 20.7.2022 I 1166 (Nr. 27) mWv 27.7.2022 noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 8 G v. 19.12.2022 I 2606 (Nr. 55) mWv 28.12.2022 noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 16 G v. 22.2.2023 I Nr. 51 mWv 1.3.2023 noch nicht berücksichtigt
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 558 - 559)
1.
Berechnung der Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR)Die in § 100 dargelegte Basissolvabilitätskapitalanforderung wird wie folgt ermittelt:(Abbildung nicht wiedergegeben)wobei SCR das Risikomodul i und SCR das Risikomodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCR und SCR:SCR: Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul;SCR: Lebensversicherungstechnisches Risikomodul;SCR: Krankenversicherungstechnisches Risikomodul;SCR: Risikomodul Marktrisiken;SCR: Risikomodul Gegenparteiausfall.Der Faktor „Corr i, j“ steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix:
2.
Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen RisikomodulsDas in § 101 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:(Abbildung nicht wiedergegeben)wobei SCRdas Untermodul i und SCR das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCR und SCR :SCR: Untermodul Nichtlebensversicherungprämien- und ‑reserverisiko;SCR: Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko.
3.
Berechnung des lebensversicherungstechnischen RisikomodulsDas in § 102 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:(Abbildung nicht wiedergegeben)wobei SCR das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCR und SCR:SCR: Untermodul Sterblichkeitsrisiko;SCR: Untermodul Langlebigkeitsrisiko;SCR: Untermodul Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko;SCR: Untermodul Lebensversicherungskostenrisiko;SCR: Untermodul Revisionsrisiko;SCR: Untermodul Stornorisiko;SCR: Untermodul Lebensversicherungskatastrophenrisiko.
4.
Berechnung des Risikomoduls MarktrisikenStruktur des Risikomoduls MarktrisikenDas in § 104 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt:(Abbildung nicht wiedergegeben)wobei SCR das Untermodul i und SCR das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCR und SCR:SCR: Untermodul Zinsänderungsrisiko;SCR: Untermodul Aktienrisiko;SCR: Untermodul Immobilienrisiko;SCR: Untermodul Spread-Risiko;SCR: Untermodul Marktrisikokonzentrationen;SCR: Untermodul Wechselkursrisiko.