Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
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Zu § 3a des Gesetzes
§ 1(weggefallen)
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Zu § 3b des Gesetzes
§ 2Verbindungsstrecken im Inland
§ 3Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5(weggefallen)
§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
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Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
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Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§§ 14 bis 16(weggefallen)
§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
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Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
§ 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
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Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
§ 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
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Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19
§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
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Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
§ 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
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Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
§ 23(weggefallen)
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Zu § 4a des Gesetzes
§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
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Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
§ 25Durchschnittsbeförderungsentgelt
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Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
§§ 26 bis 29(weggefallen)
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Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
§ 30Schausteller
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Zu § 13b des Gesetzes
§ 30aSteuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
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Zu § 14 des Gesetzes
§ 31Angaben in der Rechnung
§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34Fahrausweise als Rechnungen
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Zu § 15 des Gesetzes
§ 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§§ 36 bis 39a(weggefallen)
§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§§ 41 bis 42(weggefallen)
§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
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Zu § 15a des Gesetzes
§ 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
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Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
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Dauerfristverlängerung
§ 46Fristverlängerung
§ 47Sondervorauszahlung
§ 48Verfahren
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Verzicht auf die Steuererhebung
§ 49Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
§ 50
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Besteuerung im Abzugsverfahren
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
§ 55
§ 56
§ 57
§ 58
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Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
§ 59Vergütungsberechtigte Unternehmer
§ 60Vergütungszeitraum
§ 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
§ 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
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Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
§ 62Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
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Zu § 22 des Gesetzes
§ 63Aufzeichnungspflichten
§ 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68Befreiung von der Führung des Steuerheftes
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Zu § 23 des Gesetzes
§ 69(weggefallen)
§ 70(weggefallen)
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Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
§ 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
§ 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
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Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
§ 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
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Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74
§ 74aÜbergangsvorschriften
§ 75Berlin-Klausel
§ 76
Anlage(weggefallen)