Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)
§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verbot lauter Güterwagen
§ 4Ausnahmen vom Verbot
§ 5Befreiungen vom Verbot
§ 6Berechnung der Schallemission und Schallimmission
§ 7Pflichten der Betreiber der Schienenwege und der Zugangsberechtigten
§ 8Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und für Zugangsberechtigte
§ 9Zuständige Behörden
§ 10Überwachung durch die zuständigen Behörden
§ 11Maßnahmen bei Verstößen
§ 12Zwangsgeld
§ 13Bußgeldvorschriften
§ 14Abweichungsfestigkeit