Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV)
Eingangsformel
§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2Zulassungsvoraussetzungen
§ 3Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 4Prüfungsinhalte
§ 5Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 6Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 7Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 8Zeugnisse
§ 9Wiederholung der Prüfung
§ 10Übergangsvorschriften
§ 11Ausbildereignung
§ 12Inkrafttreten
Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2Zeugnisinhalte