Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Krankenhausleistungen
Abschnitt 2
Vergütung der Krankenhausleistungen
§ 3Grundlagen
§ 4Vereinbarung eines Erlösbudgets
§ 4aErmittlung eines Erlösvolumens für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen
§ 5Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen
§ 6Vereinbarung sonstiger Entgelte
§ 6aVereinbarung eines Pflegebudgets
Abschnitt 3
Entgeltarten und Abrechnung
§ 7Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
§ 8Berechnung der Entgelte
Abschnitt 4
Vereinbarungsverfahren
§ 9Vereinbarung auf Bundesebene
§ 10Vereinbarung auf Landesebene
§ 11Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
§ 12Vorläufige Vereinbarung
§ 13Schiedsstelle
§ 14Genehmigung
§ 15Laufzeit
Abschnitt 5
Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
§ 16(weggefallen)
§ 17Wahlleistungen
§ 18Belegärzte
§ 19Kostenerstattung der Ärzte
Abschnitt 6
Sonstige Vorschriften
§ 20Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
§ 21Übermittlung und Nutzung von Daten
Anlage 1Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach § 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)