§ 4 Steuerfreie Einnahmen

Langtitel:
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Abkürzung:
EStDV 1955
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BStBl. I 1955, 710
Ausfertigungsdatum:
21.12.1955
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2000 I 717;
zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 2.6.2021 I 1259
Die Vorschriften der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung über die Steuerpflicht oder die Steuerfreiheit von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind bei der Veranlagung anzuwenden.