Langtitel:
Bundeswahlordnung
Abkürzung:
BWO
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 1985, 1769 (1986 I 258)
Ausfertigungsdatum:
28.08.1985
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 19.6.2020 I 1328
Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.