Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)
§ 1Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis
§ 2Ernennungsurkunde; Beginn des Amtsverhältnisses
§ 3Amtseid
§ 4Inkompatibilität mit Amt in einer Landesregierung
§ 5Inkompatibilität mit anderen Ämtern und Tätigkeiten
§ 6Verschwiegenheitspflicht; Aussageverbot
§ 6aAnzeigepflicht von Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Amt
§ 6bUntersagung von Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Amt
§ 6cMitglieder des beratenden Gremiums
§ 6dÜbergangsgeld bei Untersagung einer Tätigkeit
§ 7Genehmigung der Aussage als Zeuge und der Erstellung von Gutachten
§ 8Keine Disziplinarverfahren
§ 9Ende des Amtsverhältnisses; Entlassung
§ 10Entlassungsurkunde
§ 11Amtsbezüge
§ 12Amtswohnung; Tagegelder, Entschädigung für Umzugs- und Reisekosten
§ 13Versorgung nach Beendigung des Amtsverhältnisses
§ 14Übergangsgeld
§ 15Ruhegehalt
§ 16Versorgung von Hinterbliebenen
§ 16aÜberbrückungsgeld
§ 17Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
§ 18Besondere Vorschriften für Beamte und Richter
§ 19Ruhen von Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst
§ 20Ruhen von Ruhegehalt und Versorgungsansprüchen
§ 21Anwendbarkeit auf ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und auf ehemalige Mitglieder des Ministerrats der DDR
§ 21aAnwendbarkeit auf ehemalige Mitglieder der Bundesregierung
§ 22Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 23Berlinklausel
§ 24Inkrafttreten