Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4Allgemeine Grundsätze
§ 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6Dokumentation
§ 7Übertragung von Aufgaben
§ 8Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9Besondere Gefahren
§ 10Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12Unterweisung
§ 13Verantwortliche Personen
§ 14Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15Pflichten der Beschäftigten
§ 16Besondere Unterstützungspflichten
§ 17Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18Verordnungsermächtigungen
§ 19Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
§ 20Regelungen für den öffentlichen Dienst
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20aGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20bNationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 22Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24aAusschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25Bußgeldvorschriften
§ 26Strafvorschriften